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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von ROTOMEDIA
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§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr
zwischen ROTOMEDIA (Thomas Mangold & Roland Röhl
GbR) nachstehend ROTOMEDIA genannt und
ihren Geschäftspartnern nachstehend KUNDE
genannt -, wenn und soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. Verweist der Kunde seinerseits
auf eigene AGB´s, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen,
soweit sie von diesen AGB´s zum Nachteil von ROTOMEDIA
abweichen.
§ 2. Vertragsabschluss
2.1.
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste)
sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief zu
den Bedingungen dieser AGB von Rotomedia angenommen.
2.2.
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte
Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief.
§ 3. Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind
grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu
bestätigen.
§ 4. Verbindlichkeit einer
Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage
per eMail vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an
Rotomedia wird dem Auftraggeber per eMail eine Bestätigung
zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber
auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen
und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit
Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg
zuzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird
die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für
unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach
Abnahme zu entrichten.§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1.
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung
vom Auftraggeber nimmt Rotomedia die Arbeit an dem erteilten
Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten
Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von
maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots
oder Ausdrucken oder Veröffentlichung auf im Kundenbereich
der Homepage von Rotomedia (nach Wahl von Rotomedia)
zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber veröffentlicht.
5.2.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung
und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird
grundsätzlich die Übermittlung per eMail bevorzugt.
5.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten
Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu
verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des
Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese
Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende
Änderungswünsche bewirken eine entsprechende
Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis
(€ 45,00 netto).
§ 6. Pflichten und Haftung
des Auftraggebers
6.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung
gestellte Material für Grafik-Design-Aufträge
auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte
zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse
zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen
gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung
für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen
trägt allein der Auftraggeber.
6.3.
Der Auftraggeber stellt Rotomedia von allen Ansprüchen
frei, die Dritte gegen Rotomedia stellen wegen eines
Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag
die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt
die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1.
Jeder an Rotomedia erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag
dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn
die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall
nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Rotomedia (bzw.
dem entsprechend im Auftrag von Rotomedia tätig
gewordenen Grafiker) insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung von Rotomedia (bzw.
des entsprechend im Auftrag von Rotomedia tätig
geworden Grafikers) weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen
- ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmungen berechtigt Rotomedia, eine Vertragsstrafe
in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
7.4.
Rotomedia (bzw. der entsprechend im Auftrag von Rotomedia
tätig gewordene Grafiker) überträgt dem
Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber
an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung
zwischen Auftraggeber und Rotomedia.
7.5.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf
diesen über.
7.6.
Rotomedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
oder in Veröffentlichungen über das Produkt
(z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.)
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt Rotomedia zum Schadenersatz
in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung).
Sofern Rotomedia allerdings den Auftraggeber nach Abnahme
des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert,
verzichtet Rotomedia stillschweigend auf dieses Recht
und entsprechende Schadenersatzansprüche.
7.7.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder
seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss
auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
7.8.
Rotomedia erstellt für jeden Auftrag ein individuelles,
neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts)
oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos
oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder
von Rotomedia für die Auftragsbearbeitung verwendet,
so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines
Nutzungsrechts an einer von Rotomedia (bzw. deren Grafikern)
erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte
erwerben kann.
7.9.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente
und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend
lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen
oder Verlage entnommen.
Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen
werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens
Rotomedia eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern
dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können
keinerlei Ansprüche gegenüber Rotomedia erhoben
werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf
eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern
die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich
kann auch "exklusives" Material verwendet
werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr
separat vergütet werden. Mit Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich
an.
7.10.
Die von Rotomedia erstellten Gestaltungsvorschläge
dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck
der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich
untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb
von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke
wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen,
bevor der Auftraggeber nicht den vereinbarten Auftragswert
beglichen hat. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb
eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Rotomedia Schadenersatz
in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises
zu.
§ 8. Vergütung
8.1.
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen
(Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung
der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online
veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung)
bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen
Angebots von Rotomedia. Wurden keine Vereinbarungen
getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der
Rotomedia Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung
auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen
SDSt/AGD (neueste Fassung).
8.2.
Ist die Vergütung von Leistungen von Rotomedia
als Ratenzahlung vereinbart ist die Zahlung der Forderungen
von Rotomedia vierteljährlich zu begleichen. Kommt
der Vertragspartner von Rotomedia den Forderungen nicht
nach ist Rotomedia berechtigt die erbrachte Leistung
(insbesondere bei Homepages) für die Dauer des
Zahlungsrückstandes auszusetzen.
§ 9. Fälligkeit der Vergütung,
Abnahme
9.1.
Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs fällig.
Rotomedia stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber
eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.2.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der
Regel 5 Arbeitstage) zu erfolgen und darf nicht aus
gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch Rotomedia -
auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung
nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf
als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs,
in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet
den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten
Bestellung, d.h. Rotomedia behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und
das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.3.
Bei Zahlungsverzug kann Rotomedia Verzugszinsen in Höhe
von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso
unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers,
im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung
ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste,
abgegebener individueller Angebote oder getroffener,
schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge
fällig.
§ 11. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen
werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 12. Gewährleistung,
Mängel
12.1.
Rotomedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene
Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu
behandeln.
12.2.
Rotomedia verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung
zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
12.3.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit)
kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch
geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises
oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen.
12.4.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei
Rotomedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als
mangelfrei angenommen.
§ 13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung
selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet
Rotomedia bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter
Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14. Digitale Daten
14.1.
Rotomedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe
von Computerdaten (z.B. PhotoShop Originaldateien),
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2.
Hat Rotomedia dem Auftraggeber Original-Computerdateien
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung durch Rotomedia geändert
werden.
§ 15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten
etc. bei Bedarf als "Referenz" in der öffentlichen
Galerie auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen
Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden.
Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname,
ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke
verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen
von dieser Regelung bleiben selbstverständlich
Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen,
die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und
Rotomedia um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine
uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden
personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert,
automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die
Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und
nicht an Dritte weitergegeben.
15.3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von
Rotomedia (D-71263 Weil der Stadt).
15.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5.
Gerichtsstand ist Leonberg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen
ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
Stand 25.02.02
Rotomedia Weil der Stadt
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